Friedhofszwang in Deutschland: Definition und Bedeutung
Der Friedhofszwang in Deutschland, auch als Friedhofspflicht bekannt, besagt, dass Verstorbene nur auf offiziellen Friedhöfen beigesetzt werden dürfen. Dies gilt sowohl für Erdbestattungen als auch für Feuerbestattungen in Form von Urnenbeisetzungen. Eine Bestattung außerhalb kommunaler oder kirchlicher Friedhöfe ist grundsätzlich nicht erlaubt. Der Hintergrund dieser Regelung ist, einen würdevollen Umgang mit den Verstorbenen sicherzustellen und den dauerhaften öffentlichen Zugang zu den Grabstätten zu garantieren.
Der Friedhofszwang ist in allen Bundesländern in den jeweiligen Bestattungsgesetzen verankert, und Verstöße stellen eine landesrechtliche Ordnungswidrigkeit dar. Allerdings gibt es bei Feuerbestattungen eine Ausnahme: Mit einer speziellen Genehmigung der zuständigen Behörde kann eine alternative Bestattungsform gewählt werden. Die sogenannte „Asche zur freien Verfügung“ ermöglicht Naturbestattungen durchgeführt werden dürfen. So wird trotz des Friedhofszwangs ein gewisser Spielraum für alternative Bestattungsformen gewährt.
Friedhofszwang in anderen Ländern
In vielen europäischen Ländern, wie den Niederlanden, der Schweiz und Tschechien, wurde der Friedhofszwang für Feuerbestattungen weitgehend abgeschafft. Dort dürfen die Angehörigen die Asche eines Verstorbenen zu Hause aufbewahren oder an einem Ort ihrer Wahl verstreuen. Auch in den meisten anderen Ländern ist die Bestattung auf privaten Grundstücken oder in Binnengewässern erlaubt. Diese Regelungen bieten mehr Flexibilität und passen sich den modernen Bedürfnissen vieler Menschen an.
Naturbestattung in Deutschland
In Deutschland erlaubt die Regelung „Asche zur freien Verfügung“ alternative Bestattungen wie die Naturbestattung, aber nur unter strengen Auflagen. Diese Form der Beisetzung kann nur auf speziell genehmigten Flächen durchgeführt werden, zum Beispiel in Bestattungswäldern. Hier hat man die Möglichkeit, eine ruhige, naturnahe Zeremonie abzuhalten, bei der die Asche des Verstorbenen in der Natur ihre letzte Ruhe findet.
Naturbestattung im Ausland (z.B. Tschechien, Niederlande oder Schweiz)
Im Ausland, beispielsweise in Tschechien, ist eine noch individuellere Form der Naturbestattung möglich. Hier gibt es keinen Friedhofszwang, und die Asche des Verstorbenen kann an nahezu jedem Ort verstreut werden, sofern man die Genehmigung des Grundstückseigentümers hat und die entsprechende Pietät einhält. Das bietet Angehörigen viel mehr Freiraum bei der Gestaltung der Abschiedszeremonie, da sie den Ort der Verstreuung nahezu frei wählen können. Ob an einem Fluss, in einem Wald oder auf einer Wiese – die Verstreuung der Asche kann dort unter weniger strengen Auflagen stattfinden und ermöglicht eine persönlichere und flexiblere Art des individuell gestalteten Abschieds.
Warum wünscht man sich die Urne zu Hause?
Der Wunsch, die Urne eines verstorbenen Angehörigen zu Hause aufzubewahren, ist in Deutschland weit verbreitet. Dieser Wunsch kann emotional nachvollziehbar sein, wird jedoch bei Bestattungen in Deutschland durch den Friedhofszwang behindert. Urne zu Hause bietet den Menschen die Möglichkeit, den Abschied in ihrem eigenen Tempo zu gestalten. Diese Option richtet sich an all jene, die nach dem Verlust eines geliebten Menschen mehr Zeit zum Trauern benötigen und die Bestattung nicht unmittelbar nach dem Tod vollziehen möchten. So können die Hinterbliebenen in Ruhe Abschied nehmen und den richtigen Moment für die endgültige Beisetzung finden.
Ist die Aufbewahrung einer Urne zu Hause erlaubt?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die Urne zu Hause aufzubewahren, ist nur in Kombination mit dem Erwerb einer Naturbestattung im Ausland möglich, wo die Vorschriften lockerer sind. Z. B. bei einer Naturbestattung in Tschechien bestimmt das Gesetz nicht, wann die Asche bestattet werden soll. Daher ist die Dauer der Abschiedsnahme zeitlich uneingeschränkt.
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